Auszug aus der aktuellen Coronaschutzverordnung (20.8. – 17.9.2021) 21. August 2021 Kommentar hinterlassen Also: wenn ihr zu uns kommt, bringt bitte neben eurem Personalausweis entweder euren Schülerausweis, oder euren digitalen Impfnachweis oder einen maximal 48h alten, offiziellen, negativen Coronatest mit!